Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG

Die Schweiz hat sich verpflichtet, die Rechts- und Chancengleichheit für Frauen und Männer und das daraus resultierende Verbot der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts in allen Lebensbereichen umzusetzen. Gute Gesundheit bedingt gesunde Lebensbereiche. Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann setzt sich insbesondere für die Gleichstellung in den Bereichen Recht und Arbeit sowie für die Bekämpfung von Gewalt in Paarbeziehungen ein.

Recht

Die Chancengleichheit im Erwerbsleben ist zentral und trägt zur Verwirklichung der Gleichstellung in allen Lebensbereichen bei. Gesetzliche Bestimmungen allein reichen jedoch nicht aus. Gezielte Massnahmen von Arbeitgebenden aber auch Arbeitnehmer/innen sind notwendig.
Recht

Arbeit

Die Chancengleichheit im Erwerbsleben ist zentral und trägt zur Verwirklichung der Gleichstellung in allen Lebensbereichen bei. Gesetzliche Bestimmungen allein reichen jedoch nicht aus. Gezielte Massnahmen von Arbeitgebenden aber auch Arbeitnehmer/innen sind notwendig.

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist ein zentrales Element auf dem Weg zur tatsächlichen Gleichstellung. Dazu braucht es in erster Linie förderliche Rahmenbedingungen. Erst dann können Paare eine faire, partnerschaftliche Lösung aushandeln. Eine ausgewogene Verteilung der bezahlten und unbezahlten Arbeit ist dafür Voraussetzung. Ein besonderes Augenmerk legen wir auf die Anerkennung und bessere soziale Absicherung der unbezahlten Betreuungs-, Pflege- und Hausarbeit für Kinder und Erwachsene, kurz Care-Arbeit genannt.
Arbeit

Häusliche Gewalt

Gleichstellung ist nur in gewaltfreien Beziehungen denkbar. Häusliche Gewalt ist auch in der Schweiz ein weit verbreitetes Problem. Der Fachbereich Häusliche Gewalt konzentriert sich auf die Bekämpfung der Gewalt in Paarbeziehungen und Trennungssituationen.
Häusliche Gewalt