Gesundheitliche Chancengleichheit braucht einen multisektoralen Ansatz

Die Rechts- und Chancengleichheit für Frauen und Männer und das daraus resultierende Verbot der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts ist in allen Lebensbereichen umzusetzen. Gute Gesundheit bedingt gesunde Lebenswelten. Diesbezüglich zentral sind "Familie", "Bildung", "Erwerbsleben" und insbesondere für Menschen mit einer Behinderung "Mobilität". Alle diese Bereiche stehen in einem engen Zusammenhang mit der Gesundheit und dem Gesundheitsverhalten der Menschen. Aus diesem Grund sind die aktuellen Partnerorganisationen des Kooperationsprojektes Gender Health wichtige Akteure und Akteurinnen.

Zwei der Partnerorganisationen haben explizit die Gleichstellung sowohl für Frauen und Männer allgemein (Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Frauen und Männer (EBG) als auch insbesondere für Menschen mit Behinderung (Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (EBGB) zum Ziel.

Die nationale Fachstelle gegen Gewalt (FGG) unternimmt im Auftrag des Bundesrates Massnahmen gegen häusliche Gewalt in der Paarbeziehung. Häusliche Gewalt ist sowohl von gesellschaftlicher als auch von gesundheitlicher Bedeutung.

Das Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) beschäftigt sich ebenfalls mit Themen (Familie, Gesellschaft und Generationenverhältnis), die für die gesundheitliche Chancengleichheit der Geschlechter von grosser Bedeutung sind.

Der Settingansatz (Gemeinden, Schulen) von RADIX - Schweizer Kompetenzzentrum für Gesundheitsförderung und Prävention sind zentrale Arbeitsfelder für die Umsetzung der gesundheitlichen Chancengleichheit und Gender im Gesundheitsbereich.

Das Bundesamt für Statistik (BFS) veröffentlicht Indikatoren zur Gesundheit der Bevölkerung in der Regel auch nach dem Geschlecht. Die Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz liefert für die Umsetzung der gesundheitlichen Chancengleichheit relevante Checklisten und Anwendungsmodelle sowie theoretische Konzepte.